Makolla
Heute hat das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung zur Kleingruppenhaltung von Legehennen für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt und fordert eine Neuregelung bis zum 31. März 2012. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Arbeitsgruppe Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp:
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert die Bunderegierung auf, den vom BVerfG festgestellten Verfahrensfehler beim Erlass der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Jahr 2006, wonach die Tierschutzkommission nicht fristgemäß angehört wurde, zu heilen und – wie vom BVerfG vorgegeben – bis zum 31. März 2012 eine neue Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung vorzulegen.
